Qualitäts­bericht

Unser Haus ist eine Insel des Rückzugs und der Geborgenheit.

Struktu­rierter Qualitäts­bericht gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt die Inhalte für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser fest.

Im folgenden können Sie sich den Qualitätsbericht der Klinik Dr. Steib herunterladen.