Die Klinik Dr. Steib ist ein nach § 108 Nr. 3 SGB V zugelassenes Krankenhaus. Kostenträger sind somit alle RVO- und Ersatzkrankenkassen, Private Krankenkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfeträger.
Vor der stationären Aufnahme benötigen wir eine Einweisung des niedergelassenen Arztes. Es ist nicht nötig, den Aufenthalt im Voraus bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Die Kostenübernahme wird von uns beantragt. Soweit Befundberichte vorliegen, bitten wir Sie, diese zusammen mit dem Anmeldebogen an die Patientenaufnahme unserer Klinik zu schicken.
Sie benötigen: